"Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben" lautet der sperrige Titel des Antrags aus dem Bundesland NRW, über den der Bundesrat heute abgestimmt hat. Der Verordnungsentwurf hat zum Ziel, die verbesserte Berücksichtigung von Umweltbelangen, vor allem des Grundwasserschutzes, und die stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit bei Vorhaben zur unkonventionellen Gasgewinnung in die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben aufzunehmen. Die Zustimmung des Bundesrats ist der erste Schritt, um dem Schutz von Grundwasser bundesweit oberste Priorität einzuräumen. Der Bundesrat erkennt damit die Risiken der Fracking-Technologie, auf die wir Grüne immer wieder hingewiesen haben, an. Der Einsatz von giftigen Chemikalien und die Entsorgung der Abwässer sind nicht ausreichend erforscht. Nordrhein-Westfalen hatte den erfolgreichen Antrag auf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung vor eineinhalb Jahren im Bundesrat gestellt. Die Entscheidung bestätigt unsere klare Linie.
Gleichzeitig führt dieses Thema die ganze Absurdität des Eiertanzes vor, den CDU und FDP beim Thema Fracking aufführen. In den betroffenen Wahlkreisen und im NRW-Landtag fordern sie die Landesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die sie schon längst durchgeführt hat. Dort, wo sie aber selbst Verantwortung tragen, in Niedersachsen und im Bundestag, agieren sie genau entgegengesetzt. Besonders absurd: Nur wenige Stunden, nachdem die CDU gestern im Landtag NRW für eine Umweltverträglichkeitsprüfung warb, stimmte die CDU im Bundestag in einer namentlichen Abstimmung gegen ein Moratorium für die Fracking-Technologie. Das ist an Beliebigkeit nicht zu überbieten.
Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
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